Ausbildungsklassen

Mit Selbstvertrauen Autofahren lernen

Starte mit uns in dein Fahrabenteuer. In unserer Fahrschule erlangst du nicht nur die notwendigen Fähigkeiten, sondern auch das Selbstbewusstsein, dich auf Straßen und Autobahnen sicher zu bewegen. Ob durch die belebten Gassen von Neu-Ulm, auf Landstraßen oder in hektischem Stadtverkehr, unsere professionelle Anleitung stellt sicher, dass du jeder Fahrsituation gewachsen bist.

  • Peter’s Fahrschule

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  • Peter’s Fahrschule

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  • B: Erlaubt das Fahren von Kraftfahrzeugen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse. Das Fahrzeug darf maximal 8 Sitzplätze haben, ohne den Fahrersitz.


  • BE: Für das Fahren von Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse des Zuges über 3,5 t.


  • B197: Automatikregelung. Nach erfolgreicher Prüfung in einem Automatikfahrzeug dürfen auch Schaltwagen gefahren werden.

Spüre beim Motorradfahren die Freiheit auf zwei Rädern

Starte mit uns in dein Fahrabenteuer. In unserer Fahrschule erlangst du nicht nur die notwendigen Fähigkeiten, sondern auch das Selbstbewusstsein, dich auf Straßen und Autobahnen sicher zu bewegen. Ob durch die belebten Gassen von Neu-Ulm, auf Landstraßen oder in hektischem Stadtverkehr, unsere professionelle Anleitung stellt sicher, dass du jeder Fahrsituation gewachsen bist.

  • Peter’s Fahrschule

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  • Peter’s Fahrschule

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  • A (offene Klasse): Motorräder ohne Leistungsbegrenzung. In der Regel ab 24 Jahren zugänglich oder nach 2-jährigem Besitz der Klasse A2.
  • A1: Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung / Gewicht von maximal 0,1 kW / kg.
  • A2: Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung / Gewicht von maximal 0,2 kW / kg. Es dürfen keine Motorräder gefahren werden, die von einem Fahrzeug mit mehr als dem doppelten Hubraum gedrosselt wurden.
  • AM (50CC Roller): Zweiräder mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h.
  • M (Mofa):  Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln – mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km / h.

Spüren Sie beim Motorradfahren die Freiheit auf zwei Rädern

Starten Sie mit uns in Ihr Fahrabenteuer. In unserer Fahrschule erlangen Sie nicht nur die notwendigen Fähigkeiten, sondern auch das Selbstbewusstsein, sich auf Straßen und Autobahnen sicher zu bewegen. Ob durch die belebten Gassen von Neu-Ulm, auf Landstraßen oder in hektischem Stadtverkehr, unsere professionelle Anleitung stellt sicher, dass Sie jeder Fahrsituation gewachsen sind.

  • Motorradführerschein – Peter’s Fahrschule

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  • A (offene Klasse): Motorräder ohne Leistungsbegrenzung. In der Regel ab 24 Jahren zugänglich oder nach 2-jährigem Besitz der Klasse A2.
  • A1: Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung / Gewicht von maximal 0,1 kW / kg.
  • A2: Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung / Gewicht von maximal 0,2 kW / kg. Es dürfen keine Motorräder gefahren werden, die von einem Fahrzeug mit mehr als dem doppelten Hubraum gedrosselt wurden.
  • AM (50CC Roller): Zweiräder mit einem Hubraum von bis zu 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h.
  • M (Mofa): Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln – mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km / h.
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